Für förderfähige Wärmepumpen beträgt die BEG-Grundförderung derzeit 30 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer können abhängig von Einkommen und Art des Heizungstauschs zusätzliche Boni erhalten. Für die erste Wohneinheit werden derzeit maximal 28.000 € förderfähige Ausgaben berücksichtigt. Bei Hybridlösungen mit weiter betriebener fossiler Bestandsheizung sind einzelne Boni – insbesondere der Klimageschwindigkeitsbonus – in der Regel nicht anwendbar (Stand: 09/2026).
Ja, die Förderung ist oft mit weiteren Sanierungsmaßnahmen kombinierbar. Unter gewissen Voraussetzungen sind sogar Förderprogramme kombinierbar und kumulierbar.
Für viele Förderungen ist ein Energieberater notwendig. Im Falle der Hybridisierung einer Bestandsheizung ist dies nicht zwingend erforderlich.
Eine Wärmepumpe als Teil eines hybriden Heizsystems ist nicht nur eine zukunftssichere Lösung, sondern wird auch umfassend gefördert. Nutzen Sie die staatlichen Unterstützungen und senken Sie Ihre Heizkosten langfristig.
Seit Juli 2026 gelten neue gesetzliche Regeln und eine neu gefasste BEG-Förderung. Die frühere allgemeine 65-%-EE-Pflicht ist entfallen; für die BEG-Förderung bivalenter Systeme bleibt ein 65-%-EE-Anteil jedoch technische Voraussetzung. Die BEG-Grundförderung für Wärmepumpen beträgt derzeit 30 %.